FDH Satzung

ENDE DER MITGLIEDSCHAFT, AUSTRITT AUS DEM FACHVERBAND (1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, schriftliche Austrittserklärung oder Ausschließung. (2) Der Austritt aus dem Verband ist nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zumEnde eines Kalenderjahres zulässig. Die Kündigung ist demVorstanddurch einen eingeschriebenen Brief zu erklären. (3) Die Testmitgliedschaft wandelt sich nach 12 Monaten in eine ordentliche oder im Sinne § 5 Abs. 4 in eine außerordentliche Mitgliedschaft, wenn sie nicht 3 Monate vor Ende des 1-jährigen Testmitgliedschaft dem Vorstand durch einen eingeschriebenen Brief schriftlich gekündigt wird. (4) Das Mitglied hat nach Beendigung der Mitgliedschaft keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen und Erstattung bereits gezahlter Beiträge. (5) Wird das Unternehmen eines ordentlichen Mitgliedes von Dritten übernommen und weitergeführt, ändert sich der Status des ehemalig ordentlichen zum außerordentlichen Mitglied, wenn durch die Übernahme die selbstständige Ausübung des Handwerks nach § 5 Abs. 3 beendet ist. Es steht demMitglied innerhalb von 4Wochen ein sofortiges Kündigungsrecht zu. (6) Ein Verbandsmitglied kann durch den Vorstand aus demVerband ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist insbesondere vorhanden, wenn ein Mitglied nach 2 Abmahnungen Anordnungen des Vorstandes nicht befolgt, die Verbandszwecke schädigt oder mit seinen Beitragszahlungen gegenüber dem Vorstand 6 Monate im Rückstand ist. Vor dem Ausschluss ist dem Mitglied in einer 4-wöchigen Frist die Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme zu geben. ORGANE DES VEREINS Der Fachverband übt seine Tätigkeit durch folgende Organisationsformen aus: 1. Mitgliederversammlung 1. Vorstand 1. Beirat Die Tätigkeit in den Organen ist ehrenamtlich, Auslagen können erstattet werden. MITGLIEDERVERSAMMLUNG (1) Die Mitgliederversammlung ist zuständig: a) für die Genehmigung des Jahresabschlusses und des Jahresberichtes des Vorstandes, b) für die Entlastung des Vorstandes, c) für die Neuwahl des Vorstandes, d) für die Ernennung von Ehrenmitgliedern, e) für die Beschlussfassung über die Höhe des Jahresbeitrages, f ) für die Beschlussfassung zur Satzungsänderung, g) für die Beschlussfassung zur Auflösung des Fachverbandes. 7 8 9 § § §

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